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   BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73   

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BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73 (https://dejure.org/1973,446)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1973 - VI C 56.73 (https://dejure.org/1973,446)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1973 - VI C 56.73 (https://dejure.org/1973,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Begriff der Gewissensentscheidung - Einfluss des religiösen Bekenntnisses auf eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - Furcht vor dem Verlust des ewigen Lebens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 12, 45 (54) ist das Gewissen als seelisches Phänomen zu verstehen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens sind.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73
    Es bedarf deshalb auch keiner Entscheidung der Frage, ob diese nicht bereits daran hätte scheitern müssen, daß sie den Darlegungsanforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO (vgl. dazu BVerwGE 31, 212 [217 f.]) nicht genügt, insbesondere keinerlei Ausführungen darüber enthält, weshalb sich dem Verwaltungsgericht die Vernehmung der Eltern des Klägers hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73
    Die Bejahung eines solchen Gewissenszwanges hängt nicht davon ab, ob die vom Wehrpflichtigen für seine Gewissensentscheidung vorgetragenen Gedanken überzeugen, richtig oder logisch richtig entwickelt sind (vgl. dazu u.a. BVerwGE 23, 98).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1973 - VI C 56.73
    Im Rahmen der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geboten ist (vgl. u.a. Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19]), förmlich als Partei zu vernehmen haben und hierbei sowie bei der anschließenden Beweiswürdigung und der Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Klägers, der allgemein und hier in besonderem Maße erhebliches Gewicht zukommt, von einem rechtsfehlerfreien, d.h. von den dargelegten rechtsfehlerhaften Vorstellungen unbeeinflußten Gewissensbegriff auszugehen haben.
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger -

    Bei alledem haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (vgl. die angeführte Entscheidung vom 20. Dezember 1960, a.a.O., S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - , vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - und Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - mit Nachweisen) hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die je individuelle, auf Gewissengründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107> und Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> mit Nachweisen), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat.

    So hat das Bundesverwaltungsgericht schon im Jahr 1973 entschieden, daß die Furcht eines Wehrpflichtigen, er werde nach seiner Glaubensüberzeugung das ewige Leben verlieren, falls er gezwungen würde, im Kriege einen Menschen zu toten, ein entscheidendes Kriterium einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG sein kann (Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - ).

  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 3.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Fiktive Kriegerische Situation -

    Sowohl das Bundesverfassungsgericht (a.a.O. S. 56) als auch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - und vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 17.76 - sowie Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 6 B 50.82 - m.w.N.) haben aber stets hervorgehoben, daß sich angesichts des Wesens einer Gewissensentscheidung eine Differenzierung und Wertung nach "richtig" und "falsch" verbietet, vielmehr die jeweils individuelle, auf Gewissensgründe gestützte Entscheidung so, wie sie dargelegt wird, hingenommen werden muß; die den Prüfungsgremien obliegende Prüfung, ob die vom betroffenen Wehrpflichtigen geltend gemachte Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. dazu Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> m.w.N.), erstreckt sich danach nicht auf die Beurteilung des dahinterstehenden "Gewissens", sondern beschränkt sich darauf zu ermitteln, ob angesichts aller Umstände, insbesondere der vom Wehrpflichtigen darzulegenden Motivation seiner Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, mit dem erforderlichen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, daß seine Entscheidung die Tiefe, Ernsthaftigkeit und absolute Verbindlichkeit einer "wirklichen Gewissensentscheidung" hat (vgl. hierzu Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 115.83 - <BVerwGE 75, 188 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 11>).
  • BVerwG, 13.12.1974 - VI C 158.73

    Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an

    Ist der Kläger innerlich zutiefst verpflichtet, selbst im Kriegsfall kein Menschenleben zu vernichten, bleibt es ohne Bedeutung, ob diese seine Entscheidung sich auf logische Gedankengänge stützt, mit Gründen der Logik nicht widerlegbar und widerspruchsfrei ist (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29]; Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - [BVerwG Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58]).
  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74

    Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als

    Ohne Bedeutung ist es, ob die vom Wehrpflichtigen für seine Gewissensentscheidung vorgetragenen Gedanken überzeugend, richtig oder logisch entwickelt sind (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 11.03.1985 - 6 C 9.84

    Gewissensfreiheit - Wehrdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Religiöse

    Die von einer solchen Antragsteller hierzu geäußerten Gedanken sind auch nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie "richtig" oder "falsch" sind und ob sie nach Auffassung des Gerichts entgegen der Meinung des Antragstellers in einem bestimmten Glauben keine Stütze finden (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - ).
  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß nicht von jedem Kriegsdienstverweigerer eine folgerichtige ("schlüssige") Darlegung seiner Weigerungsgründe erwartet werden kann (vgl. u.a. Urteile vom 11. Juli 1973) - BVerwG 6 C 100.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 53], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG 6 C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58] und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 228.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 81].
  • BVerwG, 19.07.1984 - 6 CB 81.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Im übrigen wäre diese Frage auch nicht mehr klärungsbedürftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht wiederholt auch zu den Grenzen der bei einem Wehrpflichtigen vorauszusetzenden speziellen Kenntnisse Stellung genommen hat (vgl. z.B. Urteile vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 6 C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58], vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 196.73 - und vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 113]).
  • BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73

    Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision -

    - In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -, vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 -).
  • BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 27.76

    Voraussetzungen für die Feststellung einer seelische Belastung durch den Zwang

    Dem Verwaltungsgericht ist, wie der Zusammenhang der Urteilsgründe ergibt, auch nicht der Fehler unterlaufen, die Überlegungen des Klägers auf ihre Überzeugungskraft, also nach dem Maßstab von "richtig" oder "falsch" zu prüfen (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 61.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29], vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58] und vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VI C 158.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 84]).
  • BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76

    Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als

    Mit den Ausführungen, der Kläger habe die auslösenden Momente und das Heranreifen seiner Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nur sehr unzulänglich darzulegen vermocht, hat sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 58) gesetzt.
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 19.75

    Verweigerung des Kriegsdienstes unter Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4

  • BVerwG, 02.07.1975 - VI CB 67.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 14.01.1987 - 6 B 42.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 124.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis der Begründung eines

  • BVerwG, 06.08.1975 - 6 B 18.75

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

  • BVerwG, 30.01.1975 - VI B 80.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Problematik der Erörterung von

  • BVerwG, 13.01.1975 - VI B 75.74

    Anforderungen an eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe

  • BVerwG, 21.06.1976 - 6 CB 6.76

    Nichtzulassung der Revision auf Grund der nicht innerhalb auf Antrag des

  • BVerwG, 11.01.1984 - 6 B 97.83

    Bejahung der Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen gegen den Kriegsdienst

  • BVerwG, 23.08.1983 - 6 B 61.83

    Erfolg einer auf den Zulassungsgrund der Abweichung von Entscheidungen des

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